1.
Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per Email und eine schriftliche
Bestätigung, sowie den Sicherungsschein zur Absicherung von Kundengeldern
(§ 651k BGB), die Ihnen schnellstmöglich per Post zukommen werden.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10
Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die
Annahme erklären; anderenfalls liegt kein Reisevertrag zwischen
Ihnen und uns vor.
Meldet
ein Kunde mehrere Teilnehmer an, so bestätigt er ausdrücklich, von
den anderen Teilnehmern zum Vertragsabschluss und zur Anerkennung
dieser Reise- und Vertragsbedingungen als Vertragsinhalt in ihrem
Namen ermächtigt zu sein. Der Anmelder haftet für den Reisepreis
aller gebuchten Reisen.
2.
Bezahlung
Nach
Erhalt der Rechnung werden 50% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie
etwa 30 Tage vor Reisebeginn. Nach Zahlungseingang werden Ihnen
Ihre Unterlagen per Post zugestellt.
Bei
kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht
werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Auch Rücktritts-
und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Ihre Zahlungen können
wie folgt abgewickelt werden:
a.
Kreditkarte/Lastschriftverfahren:
Der Anzahlungsbetrag von 50% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss
von Ihrer Kreditkarte bzw. per Lastschriftverfahren abgebucht. Etwa
4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages.
b.
Überweisung:
Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung per Post an die von Ihnen
angegebene Anschrift eine Anzahlungsrechnung und eine Rechnung über
den restlichen Reisepreis. Die Anzahlung muss so rechtzeitig unter
Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen
werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, die
Restzahlung 30 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingeht.
Gehen
Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie
auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und
die in Ziff.18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Bei kurzfristigen Buchungen (30 oder weniger Tage bis Reisebeginn)
und bei speziellen Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten
Fristen nicht eingehalten werden können, ist eine Zahlung nur mit
Kreditkarte möglich.
3.
Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen
Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren
Gründen eine Änderung der Angaben vorzunehmen. Dieses gilt insbesondere
für die Fachreiseleiter (Architekten) vor Ort, sofern diese vertragliche
Termine ihres Kerngeschäftes wahrnehmen müssen. In diesem Falle
wird ein anderer Reiseleiter mit fachlicher Kompetenz verpflichtet.
Weiterhin kann sich bei Architekturreisen die in der Ausschreibung
festgelegte Fluggesellschaft ändern. Dieses ist dann damit begründet,
dass die gebuchte Gruppe bzw. die zu einer Gruppe zusammengefügten
Einzelreisenden, mit einem Flugzeug befördert werden, und nicht
auf verschiedene Flugzeuge der gleichen Airline aufgeteilt werden
müssen. Bei Ausschreibungen von Hotels können diese von uns ohne
Angabe von Gründen geändert werden, sofern die gleiche bzw. die
nächst höhere Kategorie, oder eine sehr viel bessere Lage der mind.
gleichen Kategorie für Sie als Ersatz gebucht wird.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen
des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden
und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie
von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich vor der
Reise in Kenntnis setzen, sofern uns die Änderungen bis zu diesem
Zeitpunkt bekannt geworden sind.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
Bei
einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann eine Nachberechnung
seitens der Gesellschaft erfolgen.
Werden
nach Drucklegung im Nov. 2005 die bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für uns verteuert hat.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Preiserhöhung uns schriftlich gegenüber geltend
machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer
18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.
Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie
sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch
nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer
durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Ist bei Flugreisen der Flugschein bereits auf die
ursprünglich gebuchte Person ausgestellt worden, werden die Kosten,
die uns die jeweilige Airline berechnet, an Sie weiter berechnet.
Für Flüge ist der bestätigte Preis an die sofortige Ausstellung
des Flugtickets gebunden, sofern die/eine eventuelle Mindestteilnehmerzahl
erreicht wurde. Im Falle einer Änderung der Flugdaten verliert der
ursprünglich bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit und es
entstehen im Regelfall Zusatzkosten. Dies gilt auch im Hinblick
auf den Gesamtreisepreis bzw. Beförderungspreis, wenn ein solcher
Flug mit einer Landleistung kombiniert wurde. Näheres wollen Sie
bitte den Tarif- bzw. Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Fluges
entnehmen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich
schriftlich zu erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden
wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich
vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist
in den Ziffern 5.1 und 18. geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a. ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir
den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträge;
b. bis
zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c.
bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar
ist, weil das Buchungs-Aufkommen für diese Reise so gering ist,
dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf
diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden
Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so
erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen
8.
Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der
Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
- die
gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- ·
die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht
für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, abgegeben wurden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt
sind;
- die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2
Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen. Wir haften
daher für die Erbringung der Beförderungsleistung nicht selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden
und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse,
Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, Flüge), vgl.
auch 18.2.
10.
Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht
- Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich
anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Reiseleiter.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können
Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).
Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl
Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den
auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos
waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise
beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder
Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich,
dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen
- insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen,
Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen - beachtet
werden.
Gleiches
gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen
unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen
Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können dafür jedoch keine
Haftung übernehmen.
Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit
durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher
nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen
Informationen einzuholen.
12.
Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist maximal auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a.
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b.
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2
Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.090.
Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit
wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der
Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in
anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese
geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können
Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse
sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche
nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu
dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14.
Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters
der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise
erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses
Insolvenzrisiko bei der TAS-Touristik-Assekuranz-Service, Frankfurt/Main
abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Reiseunterlagen zugestellt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise
keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung
(inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer
Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können
zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung AG/ELVIA-Reiseversicherungsgesellschaft. Er beinhaltet
neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund
um die Uhr. Ein entsprechendes Angebot wird Ihnen mit der Reisebestätigung
zugesandt.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bremen.
16.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise
zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Rücktrittsaufwendungen
18.1 Rücktrittspauschalen
(vgl. Ziffer 5.1)
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 30 Tag vor Reiseantritt 55%
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 08. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum
Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
HeMa Event GmbH
Kreftingstraße 17
D-28203 Bremen
Tel.: +49-(0)421-3479286
Fax: +49-(0)421-3479655
Email: info@hema-events.de
www.hema-events.de
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